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OLG Hamm, 27.01.1998 - 9 U 152/97 |
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Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
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StVG § 7 Abs. 2 § 17 Abs. 1; StVO § 38 Abs. 1
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem ins Schleudern geratenen Einsatzfahrzeug der Polizei
Wird zitiert von ... (2)
- LG Saarbrücken, 01.07.2011 - 13 S 61/11
Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsabwägung bei einem Unfall zwischen …
Die Erstbeklagte hätte danach beiseite oder rechts heran oder scharf rechts ganz langsam fahren und ggf. anhalten müssen, bis sie hätte beurteilen können, ob sie das Einsatzfahrzeug behindern würde (vgl. OLG Hamm, ZfS 1999, 51;… Hentschel aaO § 38 Rn. 11 mwN.). - AG Helmstedt, 21.06.2018 - 15 OWi 903 Js 26543/18
Absehen vom Regelfahrverbot nach Unfall mit Rettungsfahrzeug
Das bedeutet, dass alle Fahrzeuge beiseite oder rechts heran oder scharf rechts ganz langsam fahren und ggf. anhalten müssen, bis sie beurteilen können, ob sie das Wegerechtsfahrzeug behindern, auch wenn dieses noch nicht sichtbar ist (OLG Hamm, Urteil vom 27. Januar 1998 - 9 U 152/97 -, Rn. 5, juris).